Wie gehen Sie vor, wenn Ihr eTA-Visum abgelehnt wurde?

Es ist möglich, dass ein Onlineantrag für die eTA-Genehmigung von den kanadischen Behörden abgelehnt wird. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben, um die geplante Reise durchführen zu können.

eTA Kanada beantragen

Sie haben vor kurzem einen Antrag für die Reisegenehmigung eTA gestellt, der von den kanadischen Behörden jedoch abgelehnt wurde, möchten die geplante Reisen aber trotzdem durchführen? Je nach dem Grund, der zur Verweigerung der Genehmigung geführt hat, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, ein klassisches Visum zu beantragen. Nachfolgend erfahren Sie mehr über die verschiedenen Gründe, aus denen eine eTA-Genehmigung verweigert werden kann, und wie Sie vorgehen müssen, um ein Visum zu erhalten.

 

Die wichtigsten Gründe für die Verweigerung der eTA-Genehmigung

Die kanadischen Behörden haben das Recht, Ihnen aufgrund der im Formular für den eTA-Antrag angegebenen Personalien oder anderer Angaben die Einreise auf kanadisches Hoheitsgebiet zu verweigern. Zu den wichtigsten Gründen für eine solche Ablehnung gehören:

  • Gründe, welche die Sicherheit des Landes gefährden (z. B. Spionage, subversive Aktivitäten, Gewalt, Terrorismus, die Zugehörigkeit zu einer Organisation, die in kriminelle Aktivitäten verwickelt ist).
  • Die Verletzung persönlicher oder internationale Rechte (z. B. Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit); dies gilt auch für hohe Beamte, welche solche Verbrechen begangen haben oder die mit internationalen Sanktionen belegt sind.
  • Schwerwiegende Straftaten, die in Kanada mit einer maximalen Gefängnisstrafe von 10 Jahren oder mehr geahndet werden.
  • Eine Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss.
  • Organisiertes Verbrechen oder die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, Aktivitäten als Schleuser, Geldwäsche.
  • Gesundheitspolizeiliche Gründe, wenn der Gesundheitszustand die öffentliche Gesundheit des Landes gefährden oder das Sozial- bzw. Gesundheitssystem belasten würde (von Ausnahmen abgesehen).
  • Finanzielle Gründe: Wenn der Reisende nicht in der Lage ist, für seine Bedürfnisse oder die seiner Familie aufzukommen.
  • Falsche Angaben zu den im Antragsformular gestellten Fragen, wenn sich dies bei einer Überprüfung durch die zuständigen Behörden herausstellt.
  • Ein Verwandtschaftsverhältnis zu einer Person, welche das Hoheitsgebiet nicht betreten darf.

Auch ein Fehler beim Ausfüllen des Formulars kann zu einer Verweigerung von eTA führen.

 

Was tun bei einer Verweigerung der eTA-Genehmigung?

Wenn die eTA-Genehmigung aus einem der oben aufgeführten Gründe abgelehnt wurde, sind die Chancen gering, dass Sie ein Visum erhalten, denn dafür gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen. In anderen Fällen (z. B. längerfristiger Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, die nicht den Voraussetzungen des Systems entspricht, Fehler beim Ausfüllen des Formulars) können Sie für die Reise nach Kanada ein Visum beantragen.

Gegen Sie dazu ganz einfach in eine kanadische Botschaft oder ein kanadisches Konsulat in Ihrem Wohnsitzland und verlangen Sie dort ein Dossier für den Visumantrag. Füllen Sie die Unterlagen dann aus und fügen Sie die notwendigen Nachweise bei, bevor Sie das Dossier wieder bei der jeweiligen Behörde abgeben.

Die Bearbeitung eines Visumantrags dauert länger als die eines eTA-Antrags, zudem können noch weitere Dokumente oder sogar eine ärztliche Untersuchung verlangt werden. Daher raten wir Ihnen, die Formalitäten frühzeitig in Angriff zu nehmen, um die Reise planmäßig antreten zu können.

 

Woher weiß man, aus welchem Grund die eTA-Genehmigung verweigert wurde?

Die kanadischen Behörden, welche für die Erteilung der Reisegenehmigungen verantwortlich sind, informieren den Antragsteller per E-Mail darüber, dass die Erteilung der eTA-Genehmigung verweigert wurde. Einsehen kann man den Status ebenfalls auf der Website der kanadischen Regierung.

In beiden Fällen erhält man allerdings keinerlei Informationen darüber, was genau zum Grund für die Ablehnung geführt hat. Es liegt beim Antragsteller selbst, anhand der oben genannten Beispiele herauszufinden, worauf die Verweigerung beruht. Der Grund für die Ablehnung bestimmt dann die Möglichkeiten, die der Antragsteller in der Folge hat, um trotzdem nach Kanada zu reisen.

Wenn die eTA-Genehmigung beispielsweise aufgrund eines kleinen Fehlers beim Ausfüllen des Formulars abgelehnt wurde, kann man den Antrag ganz einfach erneut stellen und nochmals einen Onlinefragebogen ausfüllen. Bevor man den neuen Antrag stellt, muss man in diesem Fall allerdings eine Frist von mindestens 10 Tagen nach der Benachrichtigung über die Ablehnung abwarten.

Wenn die eTA-Genehmigung abgelehnt wurde, weil der Grund oder die Dauer der Reise, der Reisepass oder die Staatsangehörigkeit nicht den Voraussetzungen des eTA-Systems entsprechen, dann stehen die Chancen gut, dass ein Visumantrag zum Erfolg führt.

Wenn die Verweigerung jedoch darauf beruht, wie Sie die Fragen im Formular beantwortet haben, dann riskieren Sie sowohl mit einem neuen eTA-Antrag als auch mit einem Visumantrag erneut eine Ablehnung.

Auf alle Fälle sollte man ein Exemplar des ausgefüllten Onlineformulars aufbewahren, damit man bei einem negativen Bescheid versuchen kann, den Grund dafür herauszufinden. Je nach der Situation sollte man keine Zeit verlieren und die entsprechenden Formalitäten in Angriff nehmen.

 

Wann ist es möglich, nach einer Verweigerung doch noch die eTA-Genehmigung zu erhalten? Und wann ist es unmöglich?

Sie wissen nun, dass es in bestimmten Fällen möglich ist, nach der Ablehnung eines ersten eTA-Antrags eine Frist von mindestens 10 Tagen verstreichen zu lassen und dann die eTA-Genehmigung erneut zu beantragen. Alternativ können Sie ein klassisches Visum beantragen, sofern die persönlichen Umstände dies erlauben. Eine Verweigerung bedeutet also nicht, dass Sie die Reise grundsätzlich nicht antreten können.

Wenn Sie die Fragen im Antragsformular jedoch exakt so beantworten wie beim ersten Mal und wenn Ihre persönlichen Daten sich gegenüber dem ersten Antrag nicht geändert haben, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass der neue Antrag ebenfalls abgelehnt wird. Im anderen Fall haben Sie eine Chance, die Reisegenehmigung auf den zweiten Anlauf zu erhalten. Nachfolgend ein Überblick, in welchen Fällen es sinnvoll ist, den eTA-Antrag ein zweites Mal zu stellen.

Zunächst kann es vorkommen, dass Ihnen versehentlich ein kleiner Fehler beim Ausfüllen des Formulars für den eTA-Antrag unterlaufen ist und dass gerade dieser Fehler zu dem negativen Bescheid geführt hat. Es versteht sich von selbst, dass in diesem Fall einem neuen, korrekt ausgefüllten Antrag aller Wahrscheinlichkeit nach stattgegeben wird. Wir empfehlen Ihnen, sich die Zeit zu nehmen, die Fragen genau durchzulesen und alle Angaben und Antworten im Formular sorgfältig zu überprüfen. Am Ende des Fragebogens haben Sie immer die Möglichkeit, alle Daten und Angaben vor dem Absenden des Antrags noch einmal zu kontrollieren. Dieser Schritt ist äußerst wichtig, denn sobald der Fragebogen einmal abgeschickt ist, können Sie keine Änderungen mehr vornehmen, sondern müssen nach einer Wartefrist von 10 Tagen das Prozedere von vorne beginnen.

Hat sich nach dem ersten Antrag eine wesentliche Änderung Ihrer persönlichen Umstände ergeben, können Sie einen neuen eTA-Antrag stellen und haben gute Chancen, dass die Genehmigung erteilt wird. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, weil Ihre persönliche Situation nicht den Vorschriften für den Aufenthalt auf kanadischem Hoheitsgebiet entspricht, sich diese Situation aber zwischenzeitlich geändert hat und konform mit der Gesetzgebung ist, dann können Sie jederzeit einen neuen Onlineantrag ausfüllen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie in ein anderes Land gezogen sind und nun in einem der Mitgliedsländer des Systems wohnen, wenn sich der Grund für die Reise geändert hat oder wenn der Aufenthalt nicht mehr die vorgegebenen 90 Tage überschreitet. Kurz: Wenn Sie also davon ausgehen, dass Ihnen die eTA-Genehmigung nun erteilt wird, zögern Sie nicht, den Onlineantrag gleich auszufüllen.

Abgesehen von den aufgeführten Fällen gibt es allerdings Situationen, in denen man auch bei einem zweiten Antrag keine eTA-Genehmigung erhalten wird. Dies betrifft vor allem Menschen mit Vorstrafen, die einer Einreise auf kanadisches Hoheitsgebiet entgegenstehen, oder deren Gesundheitszustand nicht mit den Vorschriften des Landes vereinbar ist.

 

Erhält man bei einer Verweigerung der eTA-Genehmigung auf jeden Fall ein Visum für die Reise nach Kanada?

Nachdem wir nun ausführlich erläutert haben, in welchen Fällen man nach der Ablehnung eines eTA-Antrags die Genehmigung erneut beantragen kann, sehen wir uns in der Folge an, in welchen Fällen in dieser Situation ein Visumantrag Aussicht auf Erfolg hat. Es ist nicht so, dass man bei der Verweigerung der vereinfachten elektronischen Reisegenehmigung eTA keinerlei Möglichkeit hat, nach Kanada zu reisen, weil auch ein Visum automatisch verweigert würde. Trotzdem gibt es bestimmte Kriterien, die für ein Visum erfüllt sein müssen.

Wenn Ihr eTA-Antrag deswegen verweigert wurde, weil die Dauer des geplanten Aufenthaltes nicht den Kriterien dieses Systems entspricht, dann haben Sie gute Chancen, ein für Ihre spezifische Situation angepasstes Visum zu erhalten. Denken Sie daran, dass man das eTA-System nur nutzen kann, wenn der geplante Aufenthalt auf kanadischem Boden nicht länger als 90 Tage (also 3 Monate) dauert.

Gleiches gilt, wenn Sie nicht aus beruflichen Gründen, zu touristischen Zwecken oder für Besuche bei Nahestehenden nach Kanada reisen möchten, sondern aus anderen Gründen. Auch hier kann ein Visum durchaus Erfolgschancen haben. Es gibt beispielsweise spezifische Visa, um in Kanada zu arbeiten, zu studieren oder sich dauerhaft dort niederzulassen.

Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass die Abwicklung eines Visumantrags komplexer ist und daher in der Regel länger dauert, als das vereinfachte eTA-Verfahren. Ein Visumantrag kann zwar heutzutage ebenfalls online gestellt werden, wobei das Formular dem des eTA-Antrags ähnelt, es müssen jedoch diverse Nachweise und Dokumente beigefügt werden (z. B. ein Arbeitsvertrag mit einem kanadischen Unternehmen, Passfotos oder anderes). Die meisten dieser Dokumente können auf elektronischem Weg übermittelt werden. In besonderen Fällen wird der Antragsteller jedoch zu einem persönlichen Gespräch in eine kanadische Behörde seines Wohnsitzlandes gebeten, um seinen Visumantrag zu begründen. Ein Visumantrag kann also viel mehr Zeit als ein eTA-Antrag in Anspruch nehmen und die Anzahl der ausgestellten Visa pro Jahr ist limitiert. Insofern sollte man sich frühzeitig genug um diese Formalitäten kümmern, damit der geplanten Reise nichts im Wege steht.

Selbstverständlich besteht keinerlei Garantie dafür, dass nach der Ablehnung eines eTA-Antrags ein Visum erteilt wird. Die Vorschriften für dieses Reisedokument sind ebenfalls genau festgelegt und können manchmal sogar drastischer als für eTA sein. Selbst wenn ein Antragsteller die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfüllt, können die kanadischen Behörden ihm mit vollem Recht die Genehmigung verweigern, ohne spezifische Gründe für diese Entscheidung angeben zu müssen.

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